Der Kirchenvorstand beschließt in seiner Sitzung vom 14.12.2023, dass das freiwillige Kirchgeld in Höhe von 1.400,00 € für die Sanierung des Jugendkellers zu Gunsten des Pfarrhauses umgewidmet werden soll.
Dieses liegt darin begründet, dass aufgrund verschärfter gesetzlicher Vorgaben (Fluchtweg) die Genehmigung dafür nicht mehr erteilt werden kann.
Der Beschluss des Kirchenvorstandes erfolgt einstimmig.